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Tarifverdienste im 1. Quartal 2021: +1,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal

5 min

WIESBADEN – Die Tarifverdienste in Deutschland sind im 1. Quartal 2021 um durchschnittlich 1,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im Ergebnis berücksichtigt sind tarifliche Grundvergütungen und durch Tarifabschlüsse festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anstieg ohne Sonderzahlungen im Vorjahresvergleich ebenfalls bei 1,3 %. Im gleichen Zeitraum stiegen auch die Verbraucherpreise um 1,3 %.

Deutlich unterdurchschnittlich sind die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen im Vergleich zum 1. Quartal 2020 vor allem im Verarbeitenden Gewerbe gestiegen (+0,6 %). Dies ist vorrangig darauf zurückzuführen, dass für die Metall- und Elektroindustrie für die Jahre 2020 und 2021 wegen der Corona-Krise keine prozentuale Tariferhöhung vereinbart wurde. Ebenfalls unterdurchschnittlich stiegen die Tarifverdienste einschließlich Sonderzahlungen in den Bereichen Information und Kommunikation (+0,3 %) sowie Wasserversorgung und Entsorgung (+0,9 %).

Überdurchschnittlich entwickelten sich die Tarifverdienste mit Sonderzahlungen im Vergleich zum 1. Quartal 2020 unter anderem in der Energieversorgung (+3,0 %) und im Gastgewerbe (+2,8 %). Im Gastgewerbe machte sich vor allem der Abschluss in der Systemgastronomie aus dem Jahr 2020 sowie die Erhöhung der Entgelte im Hotel- und Gaststättengewerbe im 1. Quartal 2021 bemerkbar. Auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, zu denen beispielsweise die Gebäudereinigung gehört, stiegen die Tarifverdienste mit +2,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal überdurchschnittlich. Im Baugewerbe (+2,2 %) traten im 1. Quartal 2021 die Tariferhöhungen in Kraft, die bereits in der Tarifrunde 2020 verhandelt wurden.

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hat keinen Einfluss auf die Tarifindizes, da sie die durchschnittliche Veränderung der durch Tarifabschlüsse vereinbarten Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer messen. Änderungen der tatsächlich bezahlten Arbeitszeit fließen in den Tarifindex nicht ein.

Quelle (Destatis):
; eigene Darstellung

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